
Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Hotel- und Veranstaltungsräumen der Langwieder See OHG in 81249 München, nachstehend Langwieder See genannt, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen usw. sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Langwieder See.
- Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung
- Die Reservierung in den Räumen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien für beide Partner verbindlich.
- Ist der Besteller nicht der Veranstalter selbst oder vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
- Der Veranstalter haftet für seine Gäste während der Veranstaltung im Hause und auf dem Firmengelände sowie beim Betreten und Verlassen des Geländes; für Beschädigungen am Inventar und Mobiliar der Innenräume sowie für Flurschäden.
- Der Langwieder See übernimmt keine Haftung für eingebrachte Wertsachen, Bargeld, Garderobe, Musikinstrumente etc. der Teilnehmer bzw. des Veranstalters.
- Dekorationsmaterial des Veranstalters hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen und darf nur mit vorheriger Zustimmung des Langwieder See verwendet werden.
Leistungen, Preise, Zahlungen
- Der Langwieder See ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
- Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Langwieder See zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Langwieder See an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Bei langfristigen Bestellungen (länger als 3 Monate) behalten wir uns eine eventuelle Nachkalkulation, abhängig von der Marktlage, vor. Dies gilt auch im Falle einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.
- Unsere Rechnungen sind sofort fällig, zahlbar mit EC-Karte oder bar. Kreditkarten werden bei Banketten nicht akzeptiert. Rechnungsstellung erfolgt nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung.
- Bei Banketten ab 20 Personen ist eine vorher festgelegte Vorauszahlung in Höhe von mind. 50 % des kalkulierten Umsatzes 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
- Für eine bestätigte Raumreservierung ist eine Buchungsgebühr in vereinbarter Höhe fällig.
Stornierung
- Bei Banketten ab 20 Personen, die schriftlich bestätigt wurden, wird bei einer Stornierung die Buchungsgebühr als Aufwandsentschädigung dem Veranstalter berechnet.
- Im Falle einer kurzfristigen Stornierung (2 Monate vorher für Tagungen und 3 Monate vorher für alle sonstigen Veranstaltungen) einer Veranstaltung (Rücktritt des Veranstalters) behalten wir uns die Berechnung von zusätzlichen Ausfallkosten auf die geplanten Leistungen vor.
- Für die Punkte 1+2 gilt: Sollte der Veranstalter dem Langwieder See geringere Ausfallkosten nachweisen, so werden diese in Anrechnung gebracht.
Rücktritt des Langwieder See
- Wird die Vorauszahlung bzw. Buchungsgebühr in der festgelegten Frist nicht geleistet, so ist der Langwieder See zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Ferner ist der Langwieder See jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten.
- Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegenüber dem Langwieder See, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Langwieder See.
Speisen und Getränke
- Ab 15 Personen ist kein À-la-carte-Service möglich, sondern grundsätzlich ein im Voraus bestelltes Menü. Getränke werden nach den jeweils gültigen Listenpreisen des Langwieder See berechnet.
- Eigene Speisen und Getränke dürfen vom Veranstalter und den Teilnehmern grundsätzlich nicht zu den Veranstaltungen mitgebracht werden. In Sonderfällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine angemessene Servicegebühr (z.B. Tellergeld) erhoben. Für mitgebrachte Speisen etc. kann selbstverständlich keine Haftung übernommen werden. Zusätzliche Leistungen wie Blumendekorationen etc. werden extra berechnet.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
- Die definitive Teilnehmerzahl muss bei Banketten und Tagungen spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Langwieder See schriftlich mitgeteilt werden. Der Verzehr vonseiten der Musiker und Künstler wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
- Bestellte und nicht abgenommene Leistungen (Menüs etc.) werden voll in Rechnung gestellt.
- Im Fall einer Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Anzahl berechnet.
- Bei Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 20 % ist der Langwieder See berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
- Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Langwieder See die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so können zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft berechnet werden.
Gerichtsstand
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Langwieder See.
- Im Falle von Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand München.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.